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  Kastrationshilfe
 

Katzenhilfe-Westerwald e.V. bietet Kastrationsbeihilfe

 

 

Bad Marienberg, 07-04-2008. Kastrationsbeihilfe - wie läuft es ab und für wen gilt es? Wir möchte gerne Menschen helfen, welche Schwierigkeiten haben, die in den letzten Jahren sehr gestiegenen Kastrationskosten zu bewerkstelligen und ihre Katzen unfruchtbar machen zu lassen, damit sie gesunde, zufriedene Tiere haben und sich kein ungewollter Nachwuchs einstellt, keine unnötigen Krankheiten verbreitet werden, die Tiere nicht verletzt aufgrund von Revierkämpfen, etc. nach Hause kommen. Katzenkastration und Kennzeichnung ist eine ethische Pflicht jedes verantwortlichen Tierhalters.

  

Wen möchten wir unterstützen? Beispielsweise Menschen, die bedingt durch Arbeitslosigkeit / Krankheit / geringer Rente oder sonstiger anspannter und schwieriger Lage die Operationskosten für die Kastration nicht aufbringen können (diese betragen bei einer weiblichen Katze rund 90-150 Euro, bei einem Kater rund 45-60 Euro, diese Preise können je nach Region und Arzt abweichen). Oder auch Menschen, denen eine oder mehrere Katzen im Laufe der Zeit zugelaufen sind, welche nicht von den Fundbüros und den kooperierenden Tierschutzvereinen aufgefangen werden konnten oder sollten. Oftmals werden die Fundtiere mit Nahrung und Unterschlupf versorgt, jedoch Füttern alleine genügt nicht. Oftmals sind die Finder bereit die Tiere dauerhaft zu versorgen, für die Kastration mangelt es oft an finanziellen Mitteln oder Verständnis für die dringende Notwendigkeit. Die geplante Kastration des einzelnen Tieres wird immer wieder aufgeschoben, bis die Haltung eskaliert. Bitte bedenken Sie eine Katze kann bis zu 3x im Junge werfen, wo jeder einzelne der Würfe fünf und mehr Kätzchen betragen kann. Genauso wie die Katze muss auch der Kater kastriert sein, denn er trägt ebenfalls 50% zur Fortpflanzug bei. Allein rund 200 ungewollte Katzenkinder landen jährlich bei der Katzenhilfe. 200 Katzenkinder die sich ein verantwortliches Heim für die nächsten 20 Jahre und länger wünschen.

 
Welche Bedingungen stellen wir? Nicht viele, nur ein paar für uns notwendige, welche wir hiermit benennen möchten, damit jeder weiß, was auf ihn zukommt, wenn er unser Hilfsangebot in Anspruch nehmen möchte. 1. Es werden alle Katzen aus dem Haushalt kastiert, denn kastrierte und unkastrierte Tiere verstehen sich nicht gut untereinander und es macht keinen Sinn, einen Teil der Tiere potent zu lassen, welche weiterhin markieren und/oder rollig werden, ggfs. sogar weiteren Nachwuchs produzieren, um den sich nicht ausreichend verantwortlich gekümmert werden kann. 2. Wir benötigen Ihre Anschrift und Telefonnummer, sowie genaue Angaben zum Tier, wie Geschlecht, Geburtsdatum, Fellzeichnung, besondere Merkmale. 3. Eine kurze Begründung für den Kastrationsbeihilfeantrag, z.B. Arbeitslosigkeit, geringe Rente, unversorgtes herrenloses Fundtier, etc. Selbstverständlich behandeln wir alle Anfragen und personenbezogenen Daten vertraulich. 3. Gemeinsam sprechen wir dann ab, wann die Kastration stattfinden wird und wann Sie die Katzen(n) zum Vertragstierarzt des Vereins fahren können. 4. Alle Samtpfoten werden bei der Kastration in beiden Ohren tätowiert, diese Nummern werden bei uns intern registriert, in dem Kastrationsbeihilfevertrag vermerkt, weiterhin auch bei Tasso gemeldet.


Weitere Einzelheiten wie z.B. die Höhe der Unterstützung, den nächstmöglichen Termin, etc. können wir in einem persönlichen Gespräch oder per Email klären. Wir helfen wirklich gerne, also haben Sie keine Scheu und setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihre Katze(n) wird/werden Ihnen dankbar sein, der Routineeingriff ist binnen weniger Tage vergessen. Nach kurzer Zeit kann beobachtet werden, wie sich das oftmals zuvor angespannte Verhalten lockern kann. Die Tiere werden dankbar sein für diesen Eingriff. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Oftmals kapitulieren Tierhalter, weil ihnen die Anzahl der Tiere über den Kopf gewachsen ist, daher: Handeln Sie, bevor noch mehr ungewollter Nachwuchs entsteht. Auch angefütterte Hauskatzen, die nicht handzahm sind, können eingefangen und kastriert werden, für solche Fälle gibt es beim Tierschutz Leihfallen, wo die Tiere unkompliziert und stressfrei eingefangen werden können. Bitte bedenken Sie weiterhin, dass durch die Kastration auch oftmals unbewusste Straftaten verhindert werden können. Die Katze ist kein Rudeltier, die Katzen möchten nicht mit 10, 20 und mehr Tiere auf einem Hof oder in einem Haus leben, zwangsläufig wandern grade unkastrierte Tiere ab oder werden von den angestammten Tieren verscheucht. Der Tierhalter riskiert damit das Aussetzen auf eigenem oder fremden Grund und Boden, diese Straftat wird mit bis zu 25.000 Euro Strafe und Freiheitsentzug geahndet. Die oftmals in großen Populationen auf Höfen gehaltenen Tiere obliegen der Verantwortung des Haus- und Hofbesitzers, der sich wegen des Abwanderns der Tiere verantworten muss. Handeln Sie, zeigen Sie Verantwortung gegenüber ihren Haustieren.

Wegen Kastrationsbeihilfe können Sie auch samstags im Tierheim von 15-18 Uhr vorsprechen. Sofern Sie nicht aus dem Bereich des hohen Westerwaldes sind, Ihnen die Anreise zu weit ist, können Sie sich auch an den örtlichen Tierschutzverein wenden. Fast überall in Deutschland werden den Menschen Kastrationshilfen für ihre Katzen geboten.

 Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an, nun liegt es an Ihnen, unsere Hilfe anzunehmen. Katzenhilfe-Westerwald e.V. info@katzenhilfe-westerwald.de Tel. 0177-7889766 oder 0171- 18 23 329.

 
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